Krankenzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt. Dies hat dazu geführt, dass die Versicherten oft erhebliche Zuzahlungen sowohl für Medikamente als auch für dringend benötigte Heil- und Hilfsmittel leisten müssen. Um diese Finanzierungslücken zu schließen, wird allen gesetzlich pflichtversicherten Personen der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung empfohlen.

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten Krankenzusatzversicherungen an. Die Leistungen und die Tarife unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Aus diesem Grunde empfiehlt sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages immer ein genauer Vergleich der Krankenzusatzversicherung.

In den meisten Fällen kann sich der Versicherte die gewünschten Leistungen nach einem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen. Im Krankenhaus können die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem 1- bzw. 2-Bett-Zimmer übernommen werden. Weitere mögliche Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sind zum Beispiel Kostenübernahmen für alternative Heilmethoden, für Zahnersatz, für Brillen sowie für medizinische Behandlungen im Ausland.

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Finanzielle Leistungen

Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.

Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.

Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt beim GKV- Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen und die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für besondere Medikamente oder Sehhilfen.
Typ der ambulanten
Zusatzversicherung
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab
Krankenhaustagegeld pro Tag

Zusatzleistungen

Gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle können Sie sich durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr.

Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Mindesterstattung von Zahnersatz
Ergänzung für Brillen & Kontaktlinsen
privatärztliche Behandlung
Unterbringung im Krankenhaus
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